Teilnahmebedingungen

Name und Adresse des Veranstalters:
KüchenTreff Einkauf & Marketinggesellschaft für Küche & Wohnen mbH & Co. KG
Harpstedter Str. 60
27793 Wildeshausen

• Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Kinder- und Jugendeinrichtungen, eingetragene Vereine und Stiftungen mit Sitz in Deutschland. Die vertretungsberechtigte Person muss über 16 Jahre alt sein.

• Teilnehmen können nur berechtigte Einrichtungen, die in einem Postleitzahlengebiet ansässig sind, in dem auch ein teilnehmender KüchenTreff-Händler seinen Standort hat (max. 30 km Umkreis).

• Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Projekte, die durch die öffentliche Hand, durch gewerbliche Interessen oder durch Einzelinteressen dominiert werden. Außerdem sind Einzelpersonen (natürliche Personen) von der Teilnahme ausgeschlossen.

• Teilnehmende Einrichtungen müssen einem sozialen Zweck dienen und mit Kindern und Jugendlichen in den nachfolgenden Bereichen arbeiten: Bildung, Kultur, Integration und Inklusion, Klimaschutz, Sport, gesunde Ernährung, therapeutische und seelsorgerische Betreuungsangebote für kranke und/oder benachteiligte Kinder und Jugendliche.

• Zur Teilnahme ist ein max. 30-sekündiges Video oder ein Foto Ihrer jetzigen Küchensituation hochzuladen, das die zentrale Frage „Warum ist genau Ihr Verein der richtige, um eine neue Küche zu bekommen?“ beantworten muss.

• Start der Bewerbungsfrist: 01.02.2021

• Ende Bewerbungsfrist: 30.06.2021

• Die gewonnene Küche muss bis maximal 30.06.2022 an den Gewinner ausgeliefert und vor Ort montiert werden. Bitte beachten Sie dies im Falle von Neubauten, wo es zu Verzögerungen in der Bauplanung kommen kann.

• Es werden insgesamt 5 Ziehungen stattfinden, wobei die erste Ziehung am 01.03.2021 stattfindet. Die letzte Ziehung findet am 01.07.2021 statt, sodass in 5 Ziehungen jeweils 5 Gewinner ausgelost werden. Bei der Ziehung berücksichtigt werden alle Bewerbungen, die alle Teilnahmebedingungen erfüllen und ihre Bewerbung bis zum letzten Werktag des Monats vor der monatlichen Ziehung.

• Pro Verein oder Stiftung kann nur eine Küche gewonnen werden. Der Wert des Gewinns beträgt max. 10.000 Euro und beinhaltet alle Leistungen von der Beratung und Planung der neuen Küche bei einem KüchenTreff-Händler bis zur Lieferung und Montage der Küche beim Gewinner vor Ort. Sollte der Wert der geplanten Küche den maximalen Betrag überschreiten, ist es dem Gewinner freigestellt, den überschüssigen Betrag selbst zu zahlen. Fahrtkosten zum KüchenTreff-Händler zu eventuellen Beratungs-, Planungs- und Abspracheterminen sind vom Gewinner selbst zu tragen.

• Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

• Angehörige des veranstaltenden Unternehmens sowie anderweitig an der Planung und Ausführung der Aktion beteiligte Unternehmen oder Personen sind von der Teilnahme an der Verlosung ausgeschlossen.

• Der Veranstalter behält sich vor, die Verlosung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden sowie die Teilnahmebedingungen zu ändern oder anzupassen.

• Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner und die etwaige Beurteilung der eingereichten Bewerbungen ausgeschlossen.

• Jeder Gewinner muss sich innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung über den Gewinn bei einem KüchenTreff-Händler in seiner Nähe zur ersten Kontaktaufnahme gemeldet haben.

• Mit der Teilnahme an der Aktion „25 Küchen für den guten Zweck“ erklärt sich der Teilnehmer dazu bereit, an Presseterminen vor Ort (z.B. zur Gutscheinübergabe und/oder Montage der Küche) teilzunehmen, zu einer Fotodokumentation während der Aktionslaufzeit sowie zur Veröffentlichung/Nutzung der Bewerbungsunterlagen für Marketingzwecke, die sowohl von KüchenTreff als auch von den Sponsoren der Aktion ausgeführt werden können.